Fachkraft im Gastgewerbe

Fachkräfte im Gastgewerbe kümmern sich darum, dass sich die Gäste in einem Hotel oder in einem Gaststättenbetrieb wohlfühlen.

Ausbildungsdauer

2 Jahre, nach § 4 BBIG

Voraussetzungen

  • Überwiegend stehende Tätigkeit
  • Körperlich voll belastbar
  • Gepflegtes Aussehen, sauber ordentlich
  • Flexibel, selbständig und wendig
  • Teamfähig, gutes Sozialverhalten
  • Genauigkeit und Schnelligkeit
  • Kontaktfreudig, anpassungsfähig
  • Selbstsicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit
  • Grundkenntnisse in Mathematik und Englisch

Ausbildungsinhalte

  • Einfache Gerichte der kalten und warmen Küche
  • Frühstücks- und Kaffeeküche vor-/zubereiten und betreuen
  • Lagerhaltung, Werbung, Büroorganisation
  • Vorbereitungsarbeiten:

Tische u. Getränke eindecken, Bestecke und Gläser polieren,
Servietten falten, Wäsche auflegen und auffüllen, Reinigungsarbeiten

  • Bonierungsarten kennen
  • Gäste begrüßen, abrechnen und verabschieden
  • Speisen servieren, abräumen, Banketts, reinigen und pflegen von Gasträumen und Geräten, Wäsche pflegen und lagern.

Zwischenprüfung

Nach dem 1. Ausbildungsjahr (nur Praxis)

Abschlussprüfung

Vor der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
am Ende des 2. Ausbildungsjahres

Theorie:
Produkte und gastorientierte Dienstleistungen

  • Warenwirtschaft
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Praxis:
Komplexe Prüfungsaufgabe nach Wahl des Prüflings mit Prüfungsgespräch

  • Herstellen und Anrichten einfacher Speisen
  • Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken
  • Herrichten eines Gastraumes

Praktika

Bis zu 26 Wochen
Verteilt über die gesamte Ausbildungszeit

Beruf

Einsatzmöglichkeit z. B. Hotels, Gaststätten, Restaurants, Pensionen, Tagungshäuser, Partyservice