Fachkraft im Gastgewerbe
Fachkräfte im Gastgewerbe kümmern sich darum, dass sich die Gäste in einem Hotel oder in einem Gaststättenbetrieb wohlfühlen.
Ausbildungsdauer
2 Jahre, nach § 4 BBIG
Voraussetzungen
- Überwiegend stehende Tätigkeit
- Körperlich voll belastbar
- Gepflegtes Aussehen, sauber ordentlich
- Flexibel, selbständig und wendig
- Teamfähig, gutes Sozialverhalten
- Genauigkeit und Schnelligkeit
- Kontaktfreudig, anpassungsfähig
- Selbstsicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit
- Grundkenntnisse in Mathematik und Englisch
Ausbildungsinhalte
- Einfache Gerichte der kalten und warmen Küche
- Frühstücks- und Kaffeeküche vor-/zubereiten und betreuen
- Lagerhaltung, Werbung, Büroorganisation
- Vorbereitungsarbeiten:
Tische u. Getränke eindecken, Bestecke und Gläser polieren,
Servietten falten, Wäsche auflegen und auffüllen, Reinigungsarbeiten
- Bonierungsarten kennen
- Gäste begrüßen, abrechnen und verabschieden
- Speisen servieren, abräumen, Banketts, reinigen und pflegen von Gasträumen und Geräten, Wäsche pflegen und lagern.
Zwischenprüfung
Nach dem 1. Ausbildungsjahr (nur Praxis)
Abschlussprüfung
Vor der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
am Ende des 2. Ausbildungsjahres
Theorie:
Produkte und gastorientierte Dienstleistungen
- Warenwirtschaft
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Praxis:
Komplexe Prüfungsaufgabe nach Wahl des Prüflings mit Prüfungsgespräch
- Herstellen und Anrichten einfacher Speisen
- Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken
- Herrichten eines Gastraumes
Praktika
Bis zu 26 Wochen
Verteilt über die gesamte Ausbildungszeit
Beruf
Einsatzmöglichkeit z. B. Hotels, Gaststätten, Restaurants, Pensionen, Tagungshäuser, Partyservice