Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)

VAmB - die Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken - ist ein kooperatives Ausbildungsmodell für beeinträchtigte junge Menschen, die für einen betrieblichen Einsatz geeignet sind und einen Großteil der Ausbildung in Partnerbetrieben absolvieren können.

Verzahnt bedeutet, dass wir Teile der Ausbildung an Unternehmen der Wirtschaft übergeben und die Betriebe mit unserer Fachkompetenz unterstützen.

VAmB beginnt frühestens nach sechs Monaten der BBW-Ausbildung und dauert bis zu maximal 49 % der gesamten Ausbildungszeit.

Ziele der VAmB-Maßnahme

  • eine betriebliche Arbeitsumgebung kennenlernen
  • nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss die Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen

Unsere Rolle in VAmB

Während der gesamten Dauer der Ausbildung bleibt das Berufsbildungswerk für die Teilnehmenden verantwortlich.

Wir

  • unterzeichnen die Ausbildungsverträge als verantwortlicher Ausbildungsbetrieb
  • entrichten die Beiträge zur Sozialversicherung
  • stellen den Unfallversicherungsschutz während der betriebspraktischen Ausbildung sicher
  • zahlen die Fahrkosten und ein Verpflegungsgeld an die Auszubildenden
  • stimmen Lehrinhalte und zeitliche Abfolgen mit den Unternehmen ab
  • unterstützen und beraten die betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder in Fragen der sonderpädagogischen Vermittlung der geforderten Ausbildungsinhalte
  • koordinieren die Beschulung der Auszubildenden in eigenen oder unmittelbar kooperierenden Berufsschulen

Vorteile für Jugendliche

  • Wertvolle betriebliche Praxiserfahrungen sammeln
  • Möglichen späteren Arbeitgeber finden
  • Inklusion erleben

Vorteile für Unternehmen

  • Soziale Vielfalt und Inklusion im Unternehmen stärken
  • Die Auszubildenden zählen während der Verzahnten Ausbildung in die Beschäftigungspflichtquote
  • Gelegenheit, motivierte Teilnehmende kennenzulernen, deren Ausbildung mitzugestalten sowie in ein späteres Arbeitsverhältnis zu übernehmen
  • Nach einer Übernahme kann es weitere finanzielle Fördermöglichkeiten geben
  • Unterstützung bei der behindertengerechten Einrichtung der Arbeitsplätze
  • Für Unternehmen fallen weder Ausbildungsvergütung noch Beiträge zur Sozialversicherung an
  • Unser qualifiziertes Fachpersonal steht während der gesamten betriebspraktischen Phasen jederzeit unterstützend zur Seite
  • Gewinn eines dauerhaften Kooperationspartners