Sozialdienst für Gehörlose

Was macht eigentlich der Sozialdienst für Gehörlose (SDGL)?

Der SDGL ist eine Abteilung des BBW mit einem eigenständigen Aufgabengebiet. Wir unterstützen hörgeschädigte Menschen bei einer selbständigen Lebensführung in ihrem Wohnumfeld und tragen damit zur Inklusion bei. Viel zu selten gibt es Berührungspunkte mit den Auszubildenden im BBW – aber das kann sich ändern, denn gemeinsame Aufgabenbereiche sind möglich.

Als Sozialberatungsstelle sind wir für Menschen mit Hörschädigung und ihre Angehörigen im Regierungsbezirk Mittelfranken zuständig. Die zumeist erwachsenen Menschen kommen mit unterschiedlichen Anliegen aus dem Lebensalltag zu uns. Nach einer Bedarfsklärung entscheiden wir mit dem Klienten, was gemacht werden soll. Einen Teil der Anliegen können wir selber bearbeiten, wie z. B. die Unterstützung und Erklärungen beim Ausfüllen verschiedener Anträge. Einen Teil können wir an sachlich zuständige Einrichtungen weiterverweisen. Bei Problemen am Arbeitsplatz hilft z. B. der IFD (Integrationsfachdienst), der auch ein Angebot für hörgeschädigte Menschen hat. Bei einigen Anliegen können andere Stellen fachlich besser weiterhelfen, wie z. B. bei Überschuldung. Wir verweisen an Schuldenberatungsstellen, stellen den Kontakt her und begleiten bei Bedarf.

Mit der Familienberatung unterstützen wir hörgeschädigte Eltern bei der Bewältigung von familiären Aufgaben oder bei Erziehungs- und Familienproblemen.

Um Menschen mit einem speziellen Bedarf an Unterstützung zu begleiten, bieten wir verschiedene ambulante Dienste an: Im Bereich Familienarbeit gibt die Frühförderung von Codas, hörenden Kindern gehörloser Eltern lautsprachliche Entwicklungsanreize und Elternberatung zum Leben in der hörenden und der gehörlosen Welt.

Bei anhaltenden Schwierigkeiten bieten wir ambulante erzieherische Hilfen wie Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft an, um bei der Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Familie zu unterstützen.

Für Erwachsene in besonderen Lebenslagen oder mit psychischer Erkrankung gibt es betreutes Wohnen. Die Teilnehmenden dieser Maßnahmen erhalten Unterstützung u. a. in den Bereichen Gesundheit, Tagesstrukturierung, Selbstversorgung, dem Aufbau sozialer Beziehungen oder Arbeit und Ausbildung.

Alle ambulanten Dienste finden jeweils im Umfeld der Teilnehmenden statt. Unsere Fachkräfte machen Hausbesuche, Begleiten zu Terminen, geben Anleitung und üben Strategien zur Alltagbewältigung ein. Dabei nutzen sie das bestehende Netzwerk an Einrichtungen für Hörgeschädigte und bauen Kontakte zu Einrichtungen für hörende Menschen auf.

Der SDGL bietet damit auch Perspektiven für die Teilnehmenden des BBW. So können sich Auszubildende, die bereits Eltern sind, im Rahmen der Familienarbeit an uns wenden, als auch Auszubildende mit eigener Wohnung sowie Abgängerinnen und Abgänger, die noch Unterstützung bei einer selbständigen Lebensführung brauchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.sdgl.de.