Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)

VAmB – die Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken – ist ein kooperatives Ausbildungsmodell für beeinträchtigte junge Menschen, die für einen betrieblichen Einsatz geeignet sind und einen Großteil der Ausbildung in Partnerbetrieben absolvieren können.

Verzahnt bedeutet, dass das BBW Teile der Ausbildung an Unternehmen der Wirtschaft übergibt und die Betriebe mit der BBW-Fachkompetenz unterstützt wird.

VAmB beginnt frühestens nach sechs Monaten der BBW-Ausbildung und dauert bis zu maximal 49 % der gesamten Ausbildungszeit.

Ziele der VAmB-Maßnahme

  • eine betriebliche Arbeitsumgebung kennenlernen
  • nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss die Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen

Unsere Rolle in VAmB

Während der gesamten Dauer der Ausbildung bleibt das Berufsbildungswerk für die Teilnehmenden verantwortlich.

Wir

  • unterzeichnen die Ausbildungsverträge als verantwortlicher Ausbildungsbetrieb
  • entrichten die Beiträge zur Sozialversicherung
  • stellen den Unfallversicherungsschutz während der betriebspraktischen Ausbildung sicher
  • zahlen die Fahrkosten und ein Verpflegungsgeld an die Auszubildenden
  • stimmen Lehrinhalte und zeitliche Abfolgen mit den Unternehmen ab
  • unterstützen und beraten die betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder in Fragen der sonderpädagogischen Vermittlung der geforderten Ausbildungsinhalte
  • koordinieren die Beschulung der Auszubildenden in eigenen oder unmittelbar kooperierenden Berufsschulen

Vorteile für Jugendliche

  • wertvolle betriebliche Praxiserfahrungen sammeln
  • einen möglichen späteren Arbeitgeber finden
  • Inklusion erleben

Vorteile für Unternehmen

  • Soziale Vielfalt und Inklusion im Unternehmen stärken
  • Die Auszubildenden zählen während der Verzahnten Ausbildung in der Beschäftigungspflichtquote
  • Gelegenheit, motivierte Teilnehmende kennenzulernen, deren Ausbildung mitzugestalten sowie in ein späteres Arbeitsverhältnis zu übernehmen
  • Nach einer Übernahme kann es weitere finanzielle Fördermöglichkeiten geben
  • Unterstützung bei der behindertengerechten Einrichtung der Arbeitsplätze
  • Für Unternehmen fallen weder Ausbildungsvergütung noch Beiträge zur Sozialversicherung an
  • Das qualifiziertes BBW-Fachpersonal steht während der gesamten betriebspraktischen Phasen jederzeit unterstützend zur Seite
  • Erfahrung und Vorteile als dauerhafter Kooperationspartner

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unseren Sozial- und Integrationsdienst wenden.

 

Ihr Ansprechpartner
Ulrich LeitlTeamleitung Sozial- und IntegrationsdienstTel. 0911 – 64 14 238 E-Mail