Informationen für unserer Kooperationsbetriebe

Das Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken Hören · Sprache · Lernen führt von der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahmen zur Berufsorientierung und Ausbildung in regulären oder besonders geregelten Berufe nach §§ 66 BBiG und § 42m HwO durch. 
Durch wohnortnahe Kooperationen mit Betrieben werden junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf die betriebliche Realität vorbereitet und erhalten Einblick in künftige Arbeitsfelder. 

Bis zum Einsatz in Kooperationsbetrieben befähigen anerkannte Ausbilder und Ausbilderinnen die Teilnehmenden in den hauseigenen Ausbildungsstätten. Daneben erhalten die jungen Menschen je nach Bedarf umfangreiche fachdienstliche Unterstützung (Psychologischer Dienst, Sozialpädagogischer Dienst, Ergotherapeutin, Lernförderung).

Eine erste betriebliche Erprobung dient allen Beteiligten (Ihnen als Betrieb, uns als BBW und natürlich dem Teilnehmenden) zur Klärung, ob eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellbar ist. Verläuft die Kooperation allerseits zur Zufriedenheit, besteht die Möglichkeit der Verlängerung bis maximal zum Maßnahme-Ende.

Jeder Betriebseinsatz ist für Ihr Unternehmen grundsätzlich kostenfrei. Der Versicherungsschutz ist durch das Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken Hören · Sprache · Lernen gewährleistet. Vertraglich bleibt das BBW für die Dauer der Kooperation in der Verantwortung und unsere Fachkräfte stehen Ihnen zu allen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.


Die Teilnehmenden haben in der Regel an zwei Tagen in der Woche Berufsschule und sind an drei Tagen bei Ihnen im Betrieb.

Ihr Ansprechpartner
Matthias Heppel-KämmererLeitung Außenstelle AnsbachTel. 0981 – 971 948 520 E-Mail