Abschlüsse

Abschlusszeugnis der Berufsschule

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Ziel der Berufsschule erfolgreich erreicht haben, erhalten ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Die Bescheinigung über eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. über den zugesprochenen Beruf wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ausgestellt. Dies sind in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer

Mittelschulabschluss

  • Schülerinnen und Schüler ohne Mittelschulabschluss, die ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Mittelschulgruppe im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) erfolgreich besuchen, erhalten den Mittelschulabschluss.
  • Berufsschülerinnen und Berufsschüler ohne Mittelschulabschluss, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Mittelschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt.

Mittlerer Schulabschluss

Die Berufsschule kann den mittleren Schulabschluss verleihen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein Mindestnotendurchschnitt von 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Der Nachweis ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts

Die erforderlichen Englischkenntnisse werden z.B. nachgewiesen durch die Note 4 im Abschlusszeugnis der Mittelschule oder durch das vom Staatsministerium anerkannte Englisch-Zertifikat.