Qualitätsmanagement

Oberstes Ziel am Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken Hören · Sprache · Lernen ist einerseits eine ganzheitliche und zugleich individuelle Förderung unserer Teilnehmenden und andererseits die umfassende Erfüllung der Anforderungen der Kosten- bzw. Leistungsträger und weiterer Partner.

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben setzen wir die festgelegten Ziele unserer Qualitätspolitik und die damit verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben um. Besonderes Augenmerk richten wir dabei auf eine gute Qualitätsplanung, Qualitätslenkung und Qualitätssicherung.

Die Qualitätspolitik wird im Rahmen des jährlich stattfindenden Management Reviews durch die Leitungskonferenz überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet. Die Einrichtungsleitung unterstützt nachhaltig die Umsetzung der Qualitätspolitik und des Qualitätsmanagements. Eine Überprüfung unserer Qualitätsentwicklung erfolgt seit über 20 Jahren in den jährlich stattfindenden Überwachungsaudits nach der AZAV (§ 178 SGB III Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung) und der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015.

Unser Qualitätsprozess

  • Das BBW HSL verpflichtet sich, eine hohe Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der beruflichen Rehabilitation nach anerkannten Standards vorzuhalten.
  • Die Anforderungen der Teilnehmenden und weiterer interessierter Parteien, wie z.B. der Leistungs- und Kostenträger, der Angehörigen und sonstigen Beteiligten in der beruflichen Rehabilitation werden fortlaufend ermittelt, geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
  • Das BBW HSL arbeitet an der ständigen Weiterentwicklung der Leistungen, zur Evaluation und zum sorgfältigen Umgang mit den gesellschaftlichen Ressourcen.
  • Aus diesen Zielstellungen heraus wurde am BBW ein prozessorientiertes Qualitäts- und Risikomanagement aufgebaut. Dieses bildet die Basis einer erfolgreichen Erfüllung des Rehabilitationsprozesses sowie dessen ständige Verbesserung.
  • Die Einrichtungsleitung gewährleistet die Berücksichtigung und Konformität der Ziele der Einrichtung und des internen Qualitätsmanagementsystems mit dem Leitbild, der Qualitätspolitik und des Qualitätsmanagementsystems des Trägers.
  • Alle Beschäftigten sind für die Umsetzung der Qualitätspolitik sowie für die Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems in der Einrichtung verantwortlich.
  • Qualifizierungen und regelmäßige Weiterbildungen werden geplant, systematisch durchgeführt und dokumentiert.
  • Die ständige Verbesserung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems wird neben den jährlichen Überwachungsaudits im Rahmen interner Audits kontinuierlich durch die Einrichtungsleitung, die Qualitätsmanagementbeauftragten überprüft.
  • Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, sich für gesetzte Ziele einzusetzen und das Qualitätsmanagement als integrierten Bestandteil des Organisationsablaufs der Einrichtung zu lenken.